Antworten zur digitalen Barrierefreiheit

Um rechtssicher zu sein, brauchen Sie verlässliche Antworten. Hier eine Auswahl von Fragen, die mir regelmäßig gestellt werden.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Wenn Sie eine öffentliche Stelle sind, müssen Ihre öffentliche Website, Ihr Intranet und Ihre mobilen Apps barrierefrei sein. Dies ist auf Bundesebene in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) und auf Länderebene in den entsprechenden Verordnungen der Länder geregelt.

Als Unternehmen betrifft es nicht nur Ihre Website, Sie müssen alle Angebote, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, barrierefrei anbieten.

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Generell gilt das BFSG nur für Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind, also B2C. 

Produkte: 

  • Hardwaresysteme inkl. Betriebssystem
  • Zahlungsterminals
  • Geld-, Fahrkarten- und Check-In-Automaten sowie bestimmte weitere Selbstbedienungsterminals
  • Interaktive Verbraucherendgeräte zur Telekommunikation, z. B. Mobiltelefone
  • Interaktive Verbraucherendgeräte für audiovisuelle Medien
  • E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen

  • Telekommunikationsdienste (ohne Machine-to-Machine Kommunikation)
  • Websites, mobile Apps, E-Tickets, Reiseinformationen für Fernverkehr (Luft, Schiene, Bus und Schiff)
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher*innen
  • E-Books und Software um diese zu lesen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also alles was zum Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gehört

Ausgenommen sind

  • Archive, deren Inhalte nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet werden
  • Vor dem 28. Juni 2025 aufgenommene Videos und Podcasts (zeitbasierte Medien)
  • Online-Karten und Kartendienste, wenn die für die Navigation wesentlichen Informationen barrierefrei zugänglich sind
  • Inhalte von Dritten, auf die das eigene Unternehmen keinen direkten Einfluss hat

Mein Produkt und meine Dienstleistung existieren bereits. Dann muss ich es doch nicht barrierefrei machen, oder?

Es gilt das „in den Verkehr bringen“. Das bedeutet, jedes Mal, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung zum Verkauf angeboten wird. Wenn Sie also eine unter das Gesetz fallende Leistung nach dem 28. Juni 2025 anbieten möchten, müssen diese barrierefrei sein.

Menschen mit Behinderungen sind nicht meine Zielgruppe. Muss ich mein Angebot trotzdem barrierefrei machen?

Das BFSG definiert die Verpflichtung nach Art des Anbieters, also Hersteller, Importeure und Händler und nach Angebot. Ob Sie sich mit Ihren Angeboten an eine bestimmte Zielgruppe wenden, ist für die gesetzliche Verpflichtung irrelevant.

Muss ich mein Angebot barrierefrei machen? Kann das nicht schon künstliche Intelligenz?

Aktuell (2025) schätzen Experten, dass lediglich 20 Prozent der Anforderungen automatisiert getestet und hergestellt werden können. Es existieren einzelne KI-Anwendungen, die große Chancen für eine bessere Zugänglichkeit bieten, aktuell sind aber keine auf dem Markt, die vollständige Barrierefreiheit herstellen.

Müssen meine Instagram-Posts barrierefrei sein?

Wenn Sie Ihre Instagram-Posts zur Bewerbung Ihres Online-Shops einsetzen, können sie unter die „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ fallen. Dann müssen auch diese Barrierefrei werden.

Ich habe ein Tool eingebaut, das meine Website barrierefrei macht. Das reicht doch, oder?

Brauche ich alle Texte auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache?

Mit Leichter Sprache erreichen Sie eine Vielzahl von Menschen, deren Lesefähigkeit aus unterschiedlichen Gründen schlecht ausgeprägt ist. Leichte Sprache reduziert die Komplexität von Texten auf das Sprachniveau A1.
Die einfache Sprache liegt beim Sprachniveau B1 und ermöglicht nicht nur Menschen mit einer Lernschwäche, Texte leicht zu erfassen, sondern auch Menschen, die nicht regelmäßig lesen und damit Schwierigkeiten haben (ca. 44 Prozent der Arbeitnehmer*innen in Deutschland).
Die deutsche Gebärdensprache ist die Muttersprache für Menschen, die von Geburt an gehörlos sind. Auch für diese Menschen ist die Schriftsprache, da sie eine Fremdsprache ist, schwerer zu erfassen.
Das BFSG verpflichtet Sie nicht, Ihre Angebote in einer bestimmten Sprache anzubieten. Allerdings sollten Sie aus Gründen der Customer Experience darauf achten, dass möglichst viele potenzielle Kunden Ihre Angebote gut verstehen und damit kaufen können.

Mein Corporate Design ist nicht barrierefrei. Ist es eine unzumutbare Erschwernis, das umzustellen?

Auch wenn die Unternehmensfarben schon seit Jahrzehnten eingeprägt und unveränderter sind, und das dynamische Layout exakt die Unternehmenspersönlichkeit widerspiegelt, muss das Barrierefreiheit nicht verhindern. Kreative Designer finden immer einen Weg, wie das CD so weiterentwickelt werden kann, dass alle Kunden gut damit zurecht kommen.

Wir haben unsere Website neu machen lassen. Die Webagentur hat gesagt, die ist weitgehend barrierefrei. Nun bekommen wir Beschwerden von Bürgern und Kunden. Was sollen wir tun?

Öffentliche Stellen müssen jeder Beschwerde von Bürgern hinsichtlich der Barrierefreiheit ihrer Website nachgehen. Unterlassen sie dies, können sich die Bürger an eine Überwachungsstelle wenden.

Um sicherzugehen, dass ihre Website auch wirklich barrierefrei erstellt wird, fordern Sie bei der Ausschreibung die Einhaltung der europäischen Norm EN 301 549.

Wie bringe ich meinem Team bei, dass sie jetzt auch noch auf Barrierefreiheit achten müssen, sie haben auch so schon viel zu tun?

Motivieren Sie Ihr Team mit der Wirkung, die sie durch barrierefreie Software und Inhalte erzielen können. Rund 10 Prozent der Deutschen sind auf barrierefreie Angebote angewiesen. Das sind 10 Prozent mehr Kunden und Nutzer. Oft hilft auch ein direkter Austausch mit der Zielgruppe, um einen Motivationsboost zu erzielen.

Susanne Baumer

Bereit für den nächsten Schritt?

Mit barrierefreien Websites, Dokumenten, Newslettern und Social Media erreichen Sie mehr Menschen. Lassen Sie uns darüber sprechen.

E-Mail: susanne.baumer@digital-ohne-huerden.de

Telefon: 0157 5578 3734